Zulassungsbedingungen

Die Zulassung zur Schlussprüfung wird über die Prüfungsordnung geregelt und im Dokument «Konkretisierung» detailliert ausgeführt.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

  • über ein einschlägiges eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann, Kauffrau/Kaufmann, Mediamatiker/in; Informatiker/in; Fachfrau/Fachmann Kundendialog) oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt;
  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich E-Commerce vorweisen kann;oder
  • über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt;
  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich E-Commerce vorweisen kann

und

  • über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe des Entwicklungsberichts.

Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorlie­gen:

  • HKB A Modul 1: Aufbauen und Weiterentwickeln einer digitalen Plattform
  • HKB B Modul 2: Optimieren der digitalen Produktpräsentation
  • HKB C Modul 3: Digitalisieren von Verkaufsprozessen
  • HKB D Modul 4: Realisieren von Marketingaktivitäten
  • HKB E Modul 5: Interagieren an Schnittstellen
  • HKB F Modul 6: Managen von Projekten und Projektteams
  • HKB G Modul 7: Vernetzen und Agieren im digitalen Markt

Der Entwicklungsbericht inkl. Kompetenzraster und Dispositionscheck muss für die definitive Zulassung zur Abschlussprüfung ebenfalls vorliegen, kann aber nach der Anmeldung zur Prüfung eingereicht werden.

Der Entscheid über die Zulassung zur Abschlussprüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens vier Monate vor Beginn der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und die Rechtsmittelbelehrung.

Grundlagendokumente

Vorbereitungskurse

Auf dem Weg zum Fachausweis

Module – Handlungskompetenzen